Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.12.1987

Geschäftszahl

87/18/0086

Rechtssatz

Die Anbringung von Verkaufsautomaten, die in den Luftraum des Gehsteiges einer Strasse mit öffentlichem Verkehr hineinragen, ist bewilligungspflichtig. (Hinweis auf E vom 13.2.1967, 0881/66)