Verwaltungsgerichtshof
23.12.1987
87/18/0086
Paragraph 100, Absatz 4, StVO bietet im Zusammenhalt mit Paragraph 84, Absatz 2, StVO eine genügende Grundlage zur Erteilung von Beseitigungsaufträgen hinsichtlich einer solchen Benützung von Strassen iSd Paragraph 82, StVO, die zwar bewilligungspflichtig ist, für die aber keine Bewilligung erteilt wurde. (Hinweis auf E vom 8.5.1979, 0886/78)