Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1991

Geschäftszahl

87/18/0068

Rechtssatz

Zur Verwirklichung des Tatbestandes des Paragraph 4, Absatz 5, StVO genügt es bereits, daß sich der Besch die Kenntnis von der Möglichkeit des Eintrittes eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden mangels zumutbarer Aufmerksamkeit nicht verschafft (Hinweis E 19.1.1990, 89/18/0199).