Verwaltungsgerichtshof
22.03.1991
87/18/0068
Zur Verwirklichung des Tatbestandes des Paragraph 4, Absatz 5, StVO genügt es bereits, daß sich der Besch die Kenntnis von der Möglichkeit des Eintrittes eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden mangels zumutbarer Aufmerksamkeit nicht verschafft (Hinweis E 19.1.1990, 89/18/0199).