Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1991

Geschäftszahl

87/18/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/03/0256 2

Stammrechtssatz

Der vom Straßenaufsichtsorgan wahrgenommene Alkoholgeruch der Atemluft reicht für die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung und damit für die Aufforderung zur Atemluftprobe aus (Hinweis 14.11.1990, 90/03/0238)