Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1987

Geschäftszahl

87/18/0049

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/03/0243 E 1. April 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Der Alkotest kann auch noch einige Zeit nach Beendigung des Lenkens abverlangt werden, und zwar solange, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist. Dies ist jedenfalls nach rund 2 Stunden der Fall (Hinweis E 14.5.1986, 86/03/0047).