Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1988

Geschäftszahl

87/18/0039

Rechtssatz

Für die Tatbildlichkeit einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 19, Absatz 7, StVO ist es nicht entscheidend, ob die Reifen des Kraftfahrzeuges des zum unvermittelten Bremsen genötigten Vorrangberechtigten beim Bremsvorgang eine Bremsspur abzeichnen.