Verwaltungsgerichtshof
08.07.1988
87/18/0039
Für die Tatbildlichkeit einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 19, Absatz 7, StVO ist es nicht entscheidend, ob die Reifen des Kraftfahrzeuges des zum unvermittelten Bremsen genötigten Vorrangberechtigten beim Bremsvorgang eine Bremsspur abzeichnen.