Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1987

Geschäftszahl

87/18/0029

Rechtssatz

Das Abstellen eines Fahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit zwei Rädern auf dem Gehsteig verstößt gegen Paragraph 24, Absatz eins, Litera a, StVO 1960 und Paragraph 8, Absatz 4, leg cit, weshalb der Beschuldigte zu Recht in Anwendung des Paragraph 22, VStG 1950 zweier Verwaltungsübertretungen schuldig erkannt und über ihn zwei Strafen verhängt wurden. (Hinweis auf E vom 16.1.1985, 83/03/0322)