Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1991

Geschäftszahl

87/18/0003

Rechtssatz

Dem Gendarmeriebeamten als von der Behörde zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ermächtigtem Organ der Straßenaufsicht kommt die Qualifikation eines Behördenorganes nicht zu (Hinweis E VfGH 29.9.1970, B 64/70).