Verwaltungsgerichtshof
09.06.1989
87/17/0411
Ausführungen darüber, dass bei Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes es auf den Gesamteindruck der vom Besch ersichtlich gemachten Preise ankommt, die in jedem Fall aus dem allg Preisniveau mit einer beträchtlichen Spitze hervorragen. (Hinweis auf E vom 9.3.1960, 2386/59)