Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1989

Geschäftszahl

87/17/0411

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass bei Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes es auf den Gesamteindruck der vom Besch ersichtlich gemachten Preise ankommt, die in jedem Fall aus dem allg Preisniveau mit einer beträchtlichen Spitze hervorragen. (Hinweis auf E vom 9.3.1960, 2386/59)