Verwaltungsgerichtshof
09.06.1989
87/17/0396
Parteiengehör ist nach Aufhebung eines Bescheides durch den VwGH vor Erlassung des Ersatzbescheides auch zu gewähren, wenn Beweisergebnisse aus dem ersten Rechtsgang der Partei noch nicht vorgehalten wurden, mag auf sie auch in der Gegenschrift (ohne ihre Wiedergabe) hingewiesen worden sein.