Verwaltungsgerichtshof
13.03.1992
87/17/0309
Ausf, daß nach Zusammenrechnung der im konkreten Fall zu halten beabsichtigten Tierbestände die 100 Prozent Gesamtbestand iSd Paragraph 13, Absatz eins, ViehWG 1976 in der Fassung 1980/287 nicht erreicht werden und daher ein an den BMLF gestellter Antrag auf Bewilligung der Tierhaltung mangels Bewilligungspflicht zurückzuweisen ist.