Verwaltungsgerichtshof
18.09.1987
87/17/0244
Der Landeshauptmann zählt in den Ländern zu den Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung und es finden daher auf das Verfahren betreffend die bescheidförmige Festsetzung von Entschädigungen gemäß Paragraph 38, a StrSchG die Bestimmungen des AVG Anwendung.