Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1990

Geschäftszahl

87/17/0223

Rechtssatz

Die Behörde muß eine Zahlung, die auf ein bestimmtes Steuerkonto von wem immer geleistet worden ist, als Zahlung des Steuerschuldners ansehen. Auch die Zahlung des Geschäftsführers der GmbH, die Steuerschuldner ist, ist als Zahlung von dritter Seite anzusehen.