Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1990

Geschäftszahl

87/17/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0016 E 23. Oktober 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Aus dem im Paragraph 193, LAO Wr zum Schutze des herangezogenen Haftungspflichtigen normierten Berufungsrecht auch gegen den Abgabenanspruch kann nicht das Recht auf Zustellung des allein an den Abgabepflichtigen zu erlassenden, das Leistungsgebot enthaltenden Abgabenbescheides abgeleitet werden (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78).