Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1987

Geschäftszahl

87/17/0217

Rechtssatz

Für die Erteilung einer Haltungsbewilligung für Legehennen iSd Übergangsregelung des Artikel römisch drei, Absatz 2, dritter Satz der VWG-Novelle 1980 zur Vermeidung eines Härtefalles war der Antrag bis 30.9.1980 zu stellen.