Verwaltungsgerichtshof
06.07.1990
87/17/0198
Nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgaben kann bei der Vorschreibung des Kanalanschlußbeitrages durch den Bürgermeister lediglich ein im Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Bescheides geltender Beitragssatz angewendet werden.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;