Verwaltungsgerichtshof
06.07.1990
87/17/0198
Eine bloße Absichtserklärung (hier: einer Gemeindevertretung hinsichtlich der Vorschreibung eines Kanalanschlußbeitrages) stellt keine Verordnung im Rechtssinne dar.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;