Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1990

Geschäftszahl

87/17/0198

Rechtssatz

Es müssen nicht sämtliche der im Paragraph 2, Absatz 2, Vlbg KanalisationsG 1976 genannten Einrichtungen vorhanden sein, um von einer Abwasserbeseitigungsanlage iSd Gesetzes sprechen zu können.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 360;