Verwaltungsgerichtshof
09.06.1989
87/17/0187
GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 5
Nach stRsp kommt es bei der Ermittlung des "ortsüblichen Preises" auf die Gleichartigkeit der Betriebe an, wobei auch die Ausstattung und die Art der Aufmachung der gebotenen Bedarfsleistungen von Bedeutung sind (Hinweis E 30.3.1977, 1057/76).