Verwaltungsgerichtshof
09.06.1989
87/17/0187
GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 3
Vom Standpunkt des Preisgesetzes macht es keinen Unterschied, ob Bedarfsgegenstände und Bedarfsleistungen zu einer "normalen, gesundheitsfördernden" Lebensweise notwendig sind oder nicht (Hinweis E 27.1.1958, 1686/56).