Verwaltungsgerichtshof
30.01.1992
87/17/0177
GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1
Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.