Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1991

Geschäftszahl

87/17/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3269/78 E 26. Juni 1980 VwSlg 10176 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Mangels eines gesonderten Bewilligungsverfahrens unter Beiziehung der Anrainer können die Enteigneten ihre Einwendungen gegen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Straßenführung im Enteignungsverfahren geltend machen.