Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1989

Geschäftszahl

87/17/0153

Rechtssatz

Vom Inhaber eines landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebes muss verlangt werden, dass er sich über die gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die Tierhaltung informiert.