Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1990

Geschäftszahl

87/17/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2

Stammrechtssatz

In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.