Verwaltungsgerichtshof
19.05.1988
87/16/0140
GRS wie 1928/79 E 17. Februar 1982 RS 1
Der VwGH hat bei Erfüllung seiner Rechtskontrollfunktion von der Rechts- und Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides auszugehen.