Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1988

Geschäftszahl

87/16/0116

Rechtssatz

Nach Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 3, ErbStG kommt es auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen vor dem Anfall an.

Beachte

Besprechung in:

FJ 1989/5, FJ-GVR S.3;