Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1988

Geschäftszahl

87/16/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/03/30 85/15/0073 1

Stammrechtssatz

Hat die angefochtene Aufhebung eines Bescheides gem Paragraph 299, Absatz 2, BAO eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Bf zur Folge, ist die Beschwerde nicht zurückzuweisen (Hinweis B 11.12.1986, 86/16/0017).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1989/5, 290;