Verwaltungsgerichtshof
15.10.1987
87/16/0076
GRS wie 0056/80 E 24. April 1980 VwSlg 5482 F/1980 RS 2
Der besondere konstitutive Zollschuldtatbestand des Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, zweiter Halbsatz ZollG 1955 knüpft das Entstehen der Abgabenschuld an ein bestimmtes individuelles Verhalten des Zollschuldners. Unter dem rechtserheblichen Tatbestandsmerkmal des "Ansichbringens" ist jeder Erwerb der Gewahrsame (Paragraph 51, ZollG 1955) über ein einfuhrzollpflichtige zollhängige Ware durch den (weiteren) Zollschuldner zu verstehen (objektives Tatbestandsmerkmal).
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160076.X01