Verwaltungsgerichtshof
11.06.1987
87/16/0023
Das Tatbild der Verkürzung von Eingangsabgaben ist auch dann erfüllt, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nur vorübergehend ("auf Zeit") nicht zufließt. Es kommt nicht darauf an, ob der Importeuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Hinweis E 15.9.1983, 83/16/0069, VwSlg 5803 F/1983).