Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1987

Geschäftszahl

87/16/0023

Rechtssatz

Das Tatbild der Verkürzung von Eingangsabgaben ist auch dann erfüllt, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nur vorübergehend ("auf Zeit") nicht zufließt. Es kommt nicht darauf an, ob der Importeuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Hinweis E 15.9.1983, 83/16/0069, VwSlg 5803 F/1983).