Verwaltungsgerichtshof
23.01.1989
87/15/0136
Beruft ein zur Haftung Herangezogener gegen die Haftung und den Abgabenanspruch, so ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden (Hinweis E 3.12.1986, 85/13/0049).
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150136.X01