Verwaltungsgerichtshof
19.01.1988
87/14/0117
Einkünfte aus der Erstattung von Privatgutachten sind grundsätzlich nicht nach § 38 Abs 4 EStG 1972 begünstigt.Einkünfte aus der Erstattung von Privatgutachten sind grundsätzlich nicht nach Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 begünstigt.