Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Geschäftszahl

87/14/0117

Rechtssatz

Auf Einkünfte aus Gutachten, die ein Sachverständiger in gerichtlichem Auftrag erstellte, ist Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 nicht anzuwenden (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0089).