Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1990

Geschäftszahl

87/14/0038

Rechtssatz

Das Parteiengehör wird nicht verletzt, wenn eine Sachverhaltsfrage erstmals in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellt wird.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 414;