Verwaltungsgerichtshof
22.05.1990
87/14/0038
Entgegen Stoll, Verluste und Verlustquellen im Steuerrecht, Wien 1989, S. 78, 79, zählt zu der Art und Weise der Tätigkeitsentfaltung, die für die Unterscheidung zwischen liebhabereihafter und einkunftsartbegründender Tätigkeit entscheidend ist, auch die Art der Finanzierung, wobei die Orientierung grundsätzlich an einem Betrieb zu erfolgen hat, der die Existenzgrundlage des betreffenden Steuerpflichtigen bilden müßte.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 414;