Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1990

Geschäftszahl

87/14/0038

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Gewinne erwarten läßt, kann die Abgabenbehörde neben bereits veranlagten Zeiträumen auch die Betriebsergebnisse noch nicht veranlagter, jedoch bereits erklärter Zeiträume sowie fundierte Prognosen heranziehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 414;