Verwaltungsgerichtshof
22.05.1990
87/14/0038
Erfolgt nach Übernahme eines Betriebes zu Buchwerten keine Änderung der Wirtschaftsführung, so ist die Beh berechtigt, auch jene Zeiträume in den Beobachtungszeitraum einzubeziehen, in denen der Gewerbebetrieb von der übergebenden Ehegattin geführt worden ist (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 414;