Verwaltungsgerichtshof
22.05.1990
87/14/0038
Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 414;