Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1990

Geschäftszahl

87/14/0038

Rechtssatz

Bei Berufungen, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0038).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 414;