Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

87/13/0222

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1989, 66;

Rechtssatz

Ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren reicht auch bei einem Forstgut idR aus, um beurteilen zu können, ob eine Einkunftsquelle oder ein Voluptuarbetrieb vorliegt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X05