Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
87/13/0222
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
GRS wie 85/14/0143 E 17. Mai 1988 RS 1
Bei der Prüfung, ob "Liebhaberei" im steuerrechtlichen Sinn vorliegt, ist zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes bei der Beurteilung des jeweiligen Falles in erster Linie auf die objektiven Merkmale (Gewinnerzielungsmöglichkeiten) Bedacht genommen werden muß, während den subjektiven Merkmalen (Absicht des Steuerpflichtigen) nur untergeordnete Bedeutung zukommt vergleiche Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Tz 13 zu Paragraph 2,, sowie Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Tz 21 ff zu Paragraph 2,).
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X03