Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1988

Geschäftszahl

87/13/0206

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/11/11 86/13/0126 1

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf Paragraph 299, BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).