Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1989

Geschäftszahl

87/12/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. Hiebei handelt es sich nicht um die unzulässige Einbringung einer Beschwerde unter einer Bedingung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120165.X03