Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1987

Geschäftszahl

87/12/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0146/77 E 3. Mai 1978 RS 3

Stammrechtssatz

Wird ein Bescheid gemäß Paragraph 68, Absatz 2, AVG 1950 abgeändert, so kann die Frage des Zeitpunktes der Wirksamkeit des geänderten Bescheides nicht losgelöst von der angewendeten Verwaltungsvorschrift beurteilt werden.