Verwaltungsgerichtshof
19.01.1988
87/11/0196
Ausführungen zur Frage, ob bei erstmaliger Begehung eines Alkoholdeliktes aufgrund der Wertungskriterien des Paragraph 66, Absatz 3, KFG eine Bemessung der Zeit gem Paragraph 73, Absatz 2, leg cit in der Dauer von 12 Monaten gerechtfertigt ist.