Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1988

Geschäftszahl

87/11/0196

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob bei erstmaliger Begehung eines Alkoholdeliktes aufgrund der Wertungskriterien des Paragraph 66, Absatz 3, KFG eine Bemessung der Zeit gem Paragraph 73, Absatz 2, leg cit in der Dauer von 12 Monaten gerechtfertigt ist.