Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1988

Geschäftszahl

87/11/0193

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Behörde Widersprüche in den Gutachten des Amtssachverständigen über die verminderte Leistungsfähigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe C wegen altersgemäß verminderter Akkomodationsfähigkeit der Augen aufzuklären und den Betroffenen allenfalls zur Beibringung eines gem Paragraph 67, Absatz 2, KFG relevanten Befundes einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle aufzufordern hat.