Verwaltungsgerichtshof
19.04.1988
87/11/0102
Die ganze Familie ist berufen, dem Betriebsinhaber (hier Vater und Ehemann) in der Zeit der präsenzdienstbedingten Abwesenheit des im Betrieb mitarbeitenden Sohnes (Bruders) zu helfen (Hinweis auf E 26.5.1986, 85/12/0250).