Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1988

Geschäftszahl

87/10/0143

Rechtssatz

Die Frage der Waldeigenschaft eines Grundstückes ist eine für die Entscheidung der Forstbehörde in der Frage, ob die beantragte Rodung dieses Grundstückes bewilligt werden kann, präjudizielle Rechtsfrage, über welche dieselbe Behörde in einem anderen Verfahren (Paragraph 5, FG) als Hauptfrage zu entscheiden hat, somit eine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG 1950. Nach dieser Norm liegt es, soweit die Gesetze nicht anderes bestimmen (was hier der Fall ist), im Ermessen der Behörde, ob sie das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage als Hauptfrage - hier durch dieselbe Verwaltungsbehörde, aber in einem anderen Verfahren - aussetzt oder die Vorfrage selbst beurteilt und diese Beurteilung ihrer Entscheidung (über den Antrag auf Erteilung der Rodungsbewilligung) zugrundelegt.