Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1988

Geschäftszahl

87/10/0140

Rechtssatz

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rodungsbewilligung ist diese unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen in anderen Bewilligungsverfahren, die für das geplante Objekt erforderlich sind, zu erteilen.