Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1988

Geschäftszahl

87/10/0140

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0224 E 26. Februar 1987 VwSlg 12410 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Der Eigentümer von an zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzenden Waldflächen (Paragraph 19, Absatz 4, Litera d, FG 1975) ist berechtigt, im Rodungsverfahren zum Zweck der Abwehr allfälliger, ihm durch eine Rodungsbewilligung drohender Rechtsnachteile aus dem Titel der mit seinen Interessen VERBUNDENEN öffentlichen Interessen im Rahmen der nach Paragraph 17, Absatz 2, FG 1975 vorzunehmenden Interessenabwägung im Wege von Einwendungen gegen den Rodungsantrag das von der Forstbehörde als nicht überwiegend angesehene öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen (Hinweis auf E 11.9.1984, 82/07/0065).