Verwaltungsgerichtshof
28.03.1988
87/10/0140
GRS wie 86/07/0224 E 26. Februar 1987 VwSlg 12410 A/1987 RS 3
Der Eigentümer von an zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzenden Waldflächen (Paragraph 19, Absatz 4, Litera d, FG 1975) ist berechtigt, im Rodungsverfahren zum Zweck der Abwehr allfälliger, ihm durch eine Rodungsbewilligung drohender Rechtsnachteile aus dem Titel der mit seinen Interessen VERBUNDENEN öffentlichen Interessen im Rahmen der nach Paragraph 17, Absatz 2, FG 1975 vorzunehmenden Interessenabwägung im Wege von Einwendungen gegen den Rodungsantrag das von der Forstbehörde als nicht überwiegend angesehene öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen (Hinweis auf E 11.9.1984, 82/07/0065).