Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1987

Geschäftszahl

87/10/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0305 E 18. Februar 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteigehörs ist durch die mit der Berufung gegebenen Möglichkeiten der Stellungnahme in jedem Falle als saniert anzusehen (Hinweis E 16.11.1965, 56/65).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100084.X02