Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

87/10/0046

Rechtssatz

Die Frage der Waldeigenschaft von Grundstücken ist eine für die Entscheidung in der Hauptfrage - Wiederbewaldungsauftrag - präjudizielle, d.h. für die Lösung der Hauptfrage eine notwendige Grundlage bildende Rechtsfrage, somit eine Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG 1950. Die Forstbehörden haben im Beschwerdefall die besagte Vorfrage (iS der nach Paragraph 38, leg cit gegebenen Wahlmöglichkeit) im Rahmen des Verfahrens, das zur Erteilung des bekämpften Wiederbewaldungsauftrages führte, selbst einer Beurteilung unterzogen. Die vom Bfr behauptete Rechtswidrigkeit des angef Bescheides infolge Nichtdurchführung eines Feststellungsverfahrens nach Paragraph 5, FG beruht demnach auf einer verfehlten Rechtsansicht.